Tierheime und Tierschutzvereine finanzieren sich meist aus drei Quellen: Erbschaften, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Je nachdem wie lange das Tierheim oder der Tierschutzverein bereits existiert, variieren die Gewichtungen zwischen den drei Quellen, aber Sach- oder Geldspenden benötigt eigentlich jeder.
Gemeinnützige Vereine dürfen den Spendern eine sogenannte Zuwendungsbestätigung (auch als „Spendenquittung“ bekannt) ausstellen, so dass der Spender seine Spende steuerlich geltend machen kann. Je nachdem wieviel Spenden eingehen, kann der Aufwand zur Erstellung der Zuwendungsbestätigungen immens sein. TSV-Office kann Ihnen an dieser Stelle eine Menge Arbeit abnehmen.
Wenn Sie Geldspenden immer korrekt als Beleg in TSV-Office erfasst haben, können Sie sich per Mausklick alle Zuwendungsbestätigungen für ein Jahr automatisch erstellen lassen. Sachzuwendungen werden einzeln erfasst. Natürlich können die erstellten Zuwendungsbestätigungen dann einzeln oder auch komplett ausgedruckt werden.
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